Allgemeine Nutzungsbedingungen und GDPR der Webseite von 2Pi-PROFIL, der Arbeitsvermittlungs- und Zweitarbeitsagentur.

Allgemeine Nutzungsbedingungen und GDPR der Webseite von 2Pi-PROFIL, der Arbeitsvermittlungs- und Zweitarbeitsagentur.

Allgemeine Nutzungsbedingungen und GDPR der Webseite von 2Pi-PROFIL, der Arbeitsvermittlungs- und Zweitarbeitsagentur.

Auf Grundlage von Artikel 5, Absatz 1 der Verordnung über die Ausübung von Beschäftigungstätigkeiten (Amtsblatt der Republik Kroatien, Narodne novine Nr. 28/2019) legt das Unternehmen 2Pi-PROFIL društvo s ograničenom odgovornošću [Gesellschaft mit beschränkter Haftung] mit Sitz in Čakovec, Ulica Andrije Mohorovičića 1, eingetragen im Handelsregister des Handelsgerichtes Varaždin, Matrikelnummer (MBS): 070186809, IdNr.: 71013086428, aufgenommen unter der Nummer 288/21 in dem vom Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales geführten Register juristischer und natürlicher Personen, die Beschäftigungstätigkeiten nachgehen sowie unter der Nummer 446/21 in das vom Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales geführten Register für Zeitarbeitsagenturen, am 01. Januar 2022 Folgendes fest:

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR ARBEITSUCHENDE UND ARBEITGEBER

  1. GEGENSTAND UND ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
    1. Diese Allgemeinen Bedingungen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber (im Weiteren: Allgemeine Bedingungen) sind Bestandteil jeden Vertrages über Personalsuche und Personalauswahl, welche die 2Pi-PROFIL d.o.o. (im Weiteren: Agentur) mit Arbeitgebern, als ihren Auftraggebern, abschließt.
    2. Diese Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages über Arbeitsvermittlung, welche die Agentur mit den jeweiligen Arbeitsuchenden bzw. Kandidaten abschließt.
    3. Die Agentur wird jeden Arbeitgeber, mit dem er einen Vertrag Personalsuche und Personalauswahl abschließt, sowie jeden Arbeitsuchenden, mit dem er in Kontakt tritt bzw. der die Dienstleistungen der Agentur in Anspruch nimmt, mit diesen Allgemeinen Bedingungen bekannt machen.
    4. Sollten sich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen von den Bestimmungen der seitens der Agentur mit den Arbeitgebern bzw. Arbeitsuchenden abgeschlossenen Verträgen unterscheiden, finden die Bestimmungen der abgeschlossenen Verträge Anwendung.
  2. AGENTUR
    1. Das Unternehmen 2Pi-PROFIL društvo s ograničenom odgovornošću [Gesellschaft mit beschränkter Haftung] mit Sitz in Čakovec, Ulica Andrije Mohorovičića 1, eingetragen im Handelsregister des Handelsgerichtes Varaždin, Matrikelnummer (MBS): 070186809, persönliche Identifikationsnummer (OIB): 71013086428 übt gemäß dem Beschluss des Ministeriums für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales, Geschäftsnummer: 102-02/21-03/63, Eingabenummer: 524-04-01-02/2-21-2 Tätigkeiten der Arbeitsvermittlung aus und ist unter der Nummer 288/21 in dem vom Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales geführten Register juristischer und natürlicher Personen, die Beschäftigungstätigkeiten nachgehen, eingetragen.
    2. Gemäß Beschluss Geschäftsnummer: 102-02/21-04/71, Eingabenummer: 524-04-01-02/2-21-2 ist die Agentur auch in dem vom Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales geführten Register für Zeitarbeitsagenturen eingetragen.
    3. Die Agentur schließt als Arbeitsvermittler mit den Arbeitsuchenden/Kandidaten weder Arbeitsverträge noch sonstige Verträge über die direkte Anstellung von Arbeitsuchenden/Kandidaten ab, sondern wird sie für die Arbeitsuchenden/Kandidaten, die als Arbeitnehmer bei Arbeitgebern/Auftragnehmern angestellt werden, ausschließlich als Arbeitsvermittler tätig.
  3. ARBEITGEBER
    1. Arbeitgeber ist jeder Auftraggeber, der mit der Agentur einen Vertrag über Personalsuche und Personalauswahl abschließt, auf deren Grundlage die Agentur für den Arbeitgeber eine professionelle Auswahl von Arbeitsuchenden durchführt, deren berufliche und sonstige Fähigkeiten den Erfordernissen des Arbeitsgebers, Auftraggebers, am besten entsprechen.
    2. Der Arbeitgeber wird auf Grundlage, der ihm seitens der Agentur zugestellten Informationen und Vorschläge selbstständig darüber entscheiden, mit welchem Arbeitsuchenden/Kandidaten er einen Arbeitsvertrag abschließen wird. Die Agentur wirkt bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen oder sonstigen Formen der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsuchenden/Kandidaten und dem Arbeitgeber nicht mit. Aus den gegenständlichen Arbeits- oder sonstigen entsprechenden Verträgen entstehen für die Agentur, als Arbeitsvermittler, keinerlei Rechte oder Pflichten, sondern werden mit diesen Verträgen ausschließlich gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitsuchenden/Kandidaten und dem Arbeitgeber/ Auftraggeber begründet.
  4. ARBEITSUCHENDE
    1. Arbeitsuchend ist jede natürliche Person, die gegenüber der Agentur freiwillig Interesse an der Suche einer Erwerbstätigkeit und Teilnahme an den Arbeitsvermittlungsverfahren gezeigt und der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten im Arbeitsvermittlungsverfahren zugestimmt hat.
    2. Durch die Teilnahme an Verfahren der Agentur entstehen für den Arbeitsuchenden/Kandidaten weder Beschäftigungsansprüche noch sonstige Vorteile im Verhältnis zu anderen Arbeitsuchenden beim Arbeitgeber.
    3. Sollte der Arbeitgeber zurücktreten, übernimmt die Agentur gegenüber dem Arbeitsuchenden/Kandidaten keinerlei Pflichten, es sei denn im jeweiligen Arbeitsvermittlungsvertrag oder im Gesetz ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
  5. DIENSTLEISTUNGEN DER AGENTUR
    1. Die Agentur wird in Einklang mit den im Vermittlungsvertrags festgelegten Bedingungen für den Arbeitgeber ein Personalsuch- und Personalauswahlverfahren durchführen, den Bedürfnissen des Arbeitgebers angepasste Informationen über Arbeitsuchende erheben, ein Vorauswahl – und Auswahlverfahren potenzieller Kandidaten durchführen und dem Arbeitgeber die ausgewählten Arbeitsuchenden vorschlagen, deren berufliche und sonstige Fähigkeiten den Bedürfnissen des Arbeitgebers am besten entsprechen.
  6. BEENDIGUNG DER VERMITTLUNG
    1. Die Vermittlung endet mit Erfüllung der vertraglichen Pflichten oder mit Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Arbeitgeber.
    2. Die Arbeitsvermittlung endet außer in den Fällen, die in dem mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Vertrag über Personalsuche und Personalauswahl sowie in dem mit dem Arbeitsuchenden abgeschlossenen Arbeitsvermittlungsvertrag vorgesehen sind, immer auch in folgenden Fällen:
      1. mit Ablauf oder Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Arbeitgeber;
      2. mit Rücktritt des Arbeitgebers oder Arbeitsuchenden von der Vermittlung;
      3. wenn der Arbeitsuchende mit einer beliebigen Person einen Arbeitsvertrag abschließt oder eine andere Form der geschäftlichen Zusammenarbeit begründet oder sich selbstständig macht oder einer eigenen Geschäftstätigkeit nachgeht.
  7. PERSONALSUCHVERFAHREN
    1. Die Agentur wird in Einklang mit den Berufsregeln und den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien Personalsuch- und Personalauswahlverfahren durchführen und dabei alle verfügbaren Methoden, Eigenressourcen, Know-how, Fähigkeiten und Erfahrungen anwenden, um die dem Arbeitgeber erforderlichen Arbeitsuchenden bzw. Arbeitskräfte zu finden. Die Agentur wird gemäß dem mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Vertrag und den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien eine Vorauswahl durchführen, ausfiltrieren sowie eine Auswahl an Arbeitsuchenden treffen und dem Arbeitgeber die zur Verfügung stehenden Arbeitsuchenden vorschlagen.
    2. Auf Antrag und Kosten des Arbeitgebers kann die Agentur auch die Durchführung der Beurteilung psychophysischer und gesundheitlicher Fähigkeiten organisieren und die Arbeitsuchenden dazu verweisen sowie sonstige Wissens- und Fähigkeitsüberprüfungen der Kandidaten organisieren.
  8. UNBEFANGENHEIT
    1. Die Agentur handelt bei der Ausübung der Arbeitsvermittlungstätigkeiten in Bezug auf die Arbeitsuchenden und Arbeitgeber objektiv.
    2. Die Agentur tritt gegenüber den Arbeitsuchenden keinesfalls als Arbeitgeber auf und gilt auch nicht als deren Arbeitgeber oder kann für einen Arbeitgeber gehalten werden.
    3. Wenn die Agentur als Arbeitsvermittler auftritt, gilt sie nicht und kann auch in keinem Fall für eine Zeitarbeitsagentur gemäß den Bestimmungen der allgemeinen Arbeitsvorschriften und des Arbeitsverhältnisses gehaltenwerden
    4. Die Agentur wird die eingeholten Daten in Einklang mit dem abgeschlossenen Vertrag über Personalsuche und Personalauswahl dem Arbeitgeber zusammen mit einem Vorschlag an Kandidaten zustellen und wird der Arbeitgeber danach jene Kandidaten selbstständig auswählen, mit denen er ein Arbeitsverhältnis oder eine andere Form der Zusammenarbeit begründen möchte sowie selbstständig entscheiden, ob er den Vertrag abschließen wird oder nicht.
  9. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN
    1. Die Agentur stellt die Arbeitsvermittlungs- und Personalauswahlleistungen in Einklang mit dem abgeschlossenen Vertrag über Personalsuche und Personalauswahl dem Arbeitgeber in Rechnung.
    2. Gemäß dem Arbeitsmarktgesetz wird die Agentur ihre Leistungen Arbeitsuchenden weder in Rechnung stellen, noch darf sie von ihnen eine Belohnung für die erbrachte Vermittlung annehmen.
    3. Die Arbeitsuchenden tragen die Kosten für ihre Anreise zu den Gesprächen oder Prüfungen, es sei denn, vorab wurde etwas anderes vereinbart.
    4. Die Arbeitsuchenden/Kandidaten tragen die Kosten für ihre Teilnahme an Vermittlungsverfahren und somit unter anderem auch folgende Kosten: Reisekosten, Beglaubigungs- und Übersetzungskosten, Anreise zu Interviews, Gesprächen oder Prüfungen, eventuell entgangene Tagegelder u.Ä., es sei denn, vorab wurde etwas anderes vereinbart.
  10. DATENSCHUTZ
    1. Die Agentur verarbeitet folgende personenbezogene Daten der Arbeitsuchenden:
    2. 10.1.1. Vor- und Nachname;
      10.1.2. Geburtstag- und Ort;
      10.1.3. Geschlecht;
      10.1.4. Adresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes;
      10.1.5. Staatsangehörigkeit
      10.1.6. persönliche Identifikationsnummer und/oder sonstige Kennnummer im Herkunftsland;
      10.1.7. Reiseausweisnummer und Ausstellungsland (für ausländische Arbeitsuchende) sowie Gültigkeitsfrist des Reiseausweises;
      10.1.8. Beruf;
      10.1.9. Ausbildungsgrad;
      10.1.10. besonderes Wissen und Fähigkeiten;
      10.1.11. Wunschberuf;
      10.1.12. Besitz und Gültigkeitsdauer eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis;
      10.1.13. Besitz und Gültigkeitsdauer eines Einreisvisums für Kroatien;
      10.1.14. Besitz und Gültigkeitsdauer einer Arbeitserlaubnis;
      10.1.15. Bürgerkennnummer (JMBG);
      10.1.16. Angaben über den allgemeinen Gesundheitszustand/Fähigkeiten, Invaliditätsgrad
      10.1.17. Bescheinigung, dass kein Strafverfahren anhängig ist;
      10.1.18. IBAN des Bankkontos;
      10.1.19. Telefonnummer, E-Mail-Adresse
      10.1.20. Gehaltsvorstellung;
      10.1.21. Berufserfahrung;
      10.1.22. Arbeitsbewertung;
      10.1.23. Empfehlungen;
      10.1.24. mit den Vorschriften über arbeitsbedingte Verzeichnisse vorgesehene personenbezogene Daten;
      10.1.25. Daten über die Schulausbildung und bestimmtes Spezialwissen;
      10.1.26. Informationen über mit früheren Arbeitgebern vereinbarte Wettbewerbsverbote.

    3. Die Agentur erhebt personenbezogene und sonstige Daten der Arbeitsuchenden (im Weiteren: Betroffener), verarbeitet sie und führt über sie ein Verzeichnis. Die Angaben nach Artikel 9.1 dieser Allgemeinen Bedingungen verarbeitet die Agentur zwecks Durchführung des Arbeitsvermittlungsverfahrens, wobei diese Verarbeitung der Erfüllung des mit dem Betroffenen abgeschlossenen Vertrags und/oder dazu dient, Handlungen auf Aufforderung des Betroffenen vor Abschluss des Vertrags vorzunehmen.
    4. Mit der Zustellung personenbezogener Daten im Wege des online-Formulars oder schriftlicher Fragenbögen bestätigt der Arbeitsuchende, dass im bekannt ist, dass die Agentur auch ein berechtigtes Interesse an der Nutzung seiner personenbezogenen Daten in Selektions- und Auswahlverfahren für Arbeitnehmerkandidaten hat und seine personenbezogenen Daten an interessierte Arbeitgeber weitergeleitet werden, alles in Einklang mit dem Arbeitsmarktgesetz, den Bestimmungen des Durchführungsgesetzes zur Datenschutz-Grundverordnung (im Weiteren: GDPR) und sonstigen maßgebenden Vorschriften. Die Agentur hat alle Beschlüsse zur Abstimmung mit den GDPR-Bestimmungen gefasst und schult ihre Mitarbeiter unentwegt über die Wichtigkeit personenbezogener Daten.
    5. Unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen haben Arbeitsuchende Anspruch auf Berichtigung falscher Daten sowie auf Löschung personenbezogener Daten, ferner auf Einschränkung ihrer Verarbeitung oder Weiterleitung. Den Arbeitsuchenden steht im Wege der elektronischen Post an: [email protected] auch ein Auskunftsrecht sowie das Recht zu, die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten zu beantragten.
    6. Die Nichterteilung personenbezogener Daten, Erteilung falscher personenbezogener Daten oder das Verschweigen bestimmter personenbezogener Daten kann zur Folge haben, dass dem Arbeitsuchenden bestimmte Vorteile oder mit den angeforderten Daten vorgesehene und verbundene Möglichkeiten verwehrt bleiben.
    7. Die Agentur wird 180 Tage ab Erhalt der Daten, alle Daten des Arbeitsuchenden löschen. Während dieser Frist ist der Arbeitsuchende nicht berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen, zumal die Agentur gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem zuständigen Ministerium entsprechende Berichte vorzulegen.
    8. Die Agentur kann nur Arbeitgebern Einsicht in die Vermittlungsunterlagen gewähren; Arbeitsuchenden wird nur Einsicht in den sich auf sie beziehenden Teil der Unterlagen gewährt.
  11. KORRESPONDENZ UND HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN
    1. Die Agentur wird mit den Arbeitsuchenden mündlich, persönlich in der Geschäftsstelle, auf elektronischem Wege sowie im Wege aller verfügbaren Telekommunikationsmittel kommunizieren.
    2. Die Agentur wird die Arbeitsuchenden schriftlich, im Wege der vereinbarten Kommunikationsmittel, über den Ausgang der durchgeführten Arbeitsvermittlungsverfahren benachrichtigen.
    3. Die Arbeitsuchenden stimmen zu, dass sie die Agentur über alle wesentlichen Umstände der Beschäftigung, insbesondere über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie über sonstige wesentliche Elemente der Rechtmäßigkeit der Arbeit und der Arbeitsbedingungen sowie der Lebens- und Arbeitsbedingungen informieren darf.
    4. Die Agentur haftet dabei nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass sich die Erwartungen der Arbeitsuchenden von den tatsächlichen Umständen aus dem vorstehenden Punkt 11.3 dieser Allgemeinen Bedingungen unterscheiden. Ebenso wenig haftet die Agentur für allfällige Schäden, die dem Arbeitsuchenden daraus entstehen können, dass der Arbeitsuchende eine Information über wesentliche Elemente der Lebens- und Arbeitsbedingungen falsch verstanden hat.

Dies sind die aktuell geltenden Allgemeinen Bedingungen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber, die ab dem 02. Januar 2022 Anwendung finden und auf dem Mitteilungsbrett des Unternehmens veröffentlich wurden und zugänglich sind.

Auf Grundlage von Artikel 5, Absatz 1 der Verordnung über die Ausübung von Beschäftigungstätigkeiten (Amtsblatt der Republik Kroatien, Narodne novine Nr. 28/2019) legt das Unternehmen 2Pi-PROFIL društvo s ograničenom odgovornošću [Gesellschaft mit beschränkter Haftung] mit Sitz in Čakovec, Ulica Andrije Mohorovičića 1, eingetragen im Handelsregister des Handelsgerichtes Varaždin, Matrikelnummer (MBS): 070186809, IdNr.: 71013086428, aufgenommen unter der Nummer 288/21 in dem vom Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales geführten Register juristischer und natürlicher Personen, die Beschäftigungstätigkeiten nachgehen sowie unter der Nummer 446/21 in das vom Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales geführten Register für Zeitarbeitsagenturen, am 01. Januar 2022 Folgendes fest:

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR ARBEITSUCHENDE UND ARBEITGEBER

  1. GEGENSTAND UND ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
    1. Diese Allgemeinen Bedingungen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber (im Weiteren: Allgemeine Bedingungen) sind Bestandteil jeden Vertrages über Personalsuche und Personalauswahl, welche die 2Pi-PROFIL d.o.o. (im Weiteren: Agentur) mit Arbeitgebern, als ihren Auftraggebern, abschließt.
    2. Diese Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages über Arbeitsvermittlung, welche die Agentur mit den jeweiligen Arbeitsuchenden bzw. Kandidaten abschließt.
    3. Die Agentur wird jeden Arbeitgeber, mit dem er einen Vertrag Personalsuche und Personalauswahl abschließt, sowie jeden Arbeitsuchenden, mit dem er in Kontakt tritt bzw. der die Dienstleistungen der Agentur in Anspruch nimmt, mit diesen Allgemeinen Bedingungen bekannt machen.
    4. Sollten sich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen von den Bestimmungen der seitens der Agentur mit den Arbeitgebern bzw. Arbeitsuchenden abgeschlossenen Verträgen unterscheiden, finden die Bestimmungen der abgeschlossenen Verträge Anwendung.
  2. AGENTUR
    1. Das Unternehmen 2Pi-PROFIL društvo s ograničenom odgovornošću [Gesellschaft mit beschränkter Haftung] mit Sitz in Čakovec, Ulica Andrije Mohorovičića 1, eingetragen im Handelsregister des Handelsgerichtes Varaždin, Matrikelnummer (MBS): 070186809, persönliche Identifikationsnummer (OIB): 71013086428 übt gemäß dem Beschluss des Ministeriums für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales, Geschäftsnummer: 102-02/21-03/63, Eingabenummer: 524-04-01-02/2-21-2 Tätigkeiten der Arbeitsvermittlung aus und ist unter der Nummer 288/21 in dem vom Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales geführten Register juristischer und natürlicher Personen, die Beschäftigungstätigkeiten nachgehen, eingetragen.
    2. Gemäß Beschluss Geschäftsnummer: 102-02/21-04/71, Eingabenummer: 524-04-01-02/2-21-2 ist die Agentur auch in dem vom Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales geführten Register für Zeitarbeitsagenturen eingetragen.
    3. Die Agentur schließt als Arbeitsvermittler mit den Arbeitsuchenden/Kandidaten weder Arbeitsverträge noch sonstige Verträge über die direkte Anstellung von Arbeitsuchenden/Kandidaten ab, sondern wird sie für die Arbeitsuchenden/Kandidaten, die als Arbeitnehmer bei Arbeitgebern/Auftragnehmern angestellt werden, ausschließlich als Arbeitsvermittler tätig.
  3. ARBEITGEBER
    1. Arbeitgeber ist jeder Auftraggeber, der mit der Agentur einen Vertrag über Personalsuche und Personalauswahl abschließt, auf deren Grundlage die Agentur für den Arbeitgeber eine professionelle Auswahl von Arbeitsuchenden durchführt, deren berufliche und sonstige Fähigkeiten den Erfordernissen des Arbeitsgebers, Auftraggebers, am besten entsprechen.
    2. Der Arbeitgeber wird auf Grundlage, der ihm seitens der Agentur zugestellten Informationen und Vorschläge selbstständig darüber entscheiden, mit welchem Arbeitsuchenden/Kandidaten er einen Arbeitsvertrag abschließen wird. Die Agentur wirkt bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen oder sonstigen Formen der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsuchenden/Kandidaten und dem Arbeitgeber nicht mit. Aus den gegenständlichen Arbeits- oder sonstigen entsprechenden Verträgen entstehen für die Agentur, als Arbeitsvermittler, keinerlei Rechte oder Pflichten, sondern werden mit diesen Verträgen ausschließlich gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitsuchenden/Kandidaten und dem Arbeitgeber/ Auftraggeber begründet.
  4. ARBEITSUCHENDE
    1. Arbeitsuchend ist jede natürliche Person, die gegenüber der Agentur freiwillig Interesse an der Suche einer Erwerbstätigkeit und Teilnahme an den Arbeitsvermittlungsverfahren gezeigt und der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten im Arbeitsvermittlungsverfahren zugestimmt hat.
    2. Durch die Teilnahme an Verfahren der Agentur entstehen für den Arbeitsuchenden/Kandidaten weder Beschäftigungsansprüche noch sonstige Vorteile im Verhältnis zu anderen Arbeitsuchenden beim Arbeitgeber.
    3. Sollte der Arbeitgeber zurücktreten, übernimmt die Agentur gegenüber dem Arbeitsuchenden/Kandidaten keinerlei Pflichten, es sei denn im jeweiligen Arbeitsvermittlungsvertrag oder im Gesetz ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
  5. DIENSTLEISTUNGEN DER AGENTUR
    1. Die Agentur wird in Einklang mit den im Vermittlungsvertrags festgelegten Bedingungen für den Arbeitgeber ein Personalsuch- und Personalauswahlverfahren durchführen, den Bedürfnissen des Arbeitgebers angepasste Informationen über Arbeitsuchende erheben, ein Vorauswahl – und Auswahlverfahren potenzieller Kandidaten durchführen und dem Arbeitgeber die ausgewählten Arbeitsuchenden vorschlagen, deren berufliche und sonstige Fähigkeiten den Bedürfnissen des Arbeitgebers am besten entsprechen.
  6. BEENDIGUNG DER VERMITTLUNG
    1. Die Vermittlung endet mit Erfüllung der vertraglichen Pflichten oder mit Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Arbeitgeber.
    2. Die Arbeitsvermittlung endet außer in den Fällen, die in dem mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Vertrag über Personalsuche und Personalauswahl sowie in dem mit dem Arbeitsuchenden abgeschlossenen Arbeitsvermittlungsvertrag vorgesehen sind, immer auch in folgenden Fällen:
      1. mit Ablauf oder Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Arbeitgeber;
      2. mit Rücktritt des Arbeitgebers oder Arbeitsuchenden von der Vermittlung;
      3. wenn der Arbeitsuchende mit einer beliebigen Person einen Arbeitsvertrag abschließt oder eine andere Form der geschäftlichen Zusammenarbeit begründet oder sich selbstständig macht oder einer eigenen Geschäftstätigkeit nachgeht.
  7. PERSONALSUCHVERFAHREN
    1. Die Agentur wird in Einklang mit den Berufsregeln und den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien Personalsuch- und Personalauswahlverfahren durchführen und dabei alle verfügbaren Methoden, Eigenressourcen, Know-how, Fähigkeiten und Erfahrungen anwenden, um die dem Arbeitgeber erforderlichen Arbeitsuchenden bzw. Arbeitskräfte zu finden. Die Agentur wird gemäß dem mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Vertrag und den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien eine Vorauswahl durchführen, ausfiltrieren sowie eine Auswahl an Arbeitsuchenden treffen und dem Arbeitgeber die zur Verfügung stehenden Arbeitsuchenden vorschlagen.
    2. Auf Antrag und Kosten des Arbeitgebers kann die Agentur auch die Durchführung der Beurteilung psychophysischer und gesundheitlicher Fähigkeiten organisieren und die Arbeitsuchenden dazu verweisen sowie sonstige Wissens- und Fähigkeitsüberprüfungen der Kandidaten organisieren.
  8. UNBEFANGENHEIT
    1. Die Agentur handelt bei der Ausübung der Arbeitsvermittlungstätigkeiten in Bezug auf die Arbeitsuchenden und Arbeitgeber objektiv.
    2. Die Agentur tritt gegenüber den Arbeitsuchenden keinesfalls als Arbeitgeber auf und gilt auch nicht als deren Arbeitgeber oder kann für einen Arbeitgeber gehalten werden.
    3. Wenn die Agentur als Arbeitsvermittler auftritt, gilt sie nicht und kann auch in keinem Fall für eine Zeitarbeitsagentur gemäß den Bestimmungen der allgemeinen Arbeitsvorschriften und des Arbeitsverhältnisses gehaltenwerden
    4. Die Agentur wird die eingeholten Daten in Einklang mit dem abgeschlossenen Vertrag über Personalsuche und Personalauswahl dem Arbeitgeber zusammen mit einem Vorschlag an Kandidaten zustellen und wird der Arbeitgeber danach jene Kandidaten selbstständig auswählen, mit denen er ein Arbeitsverhältnis oder eine andere Form der Zusammenarbeit begründen möchte sowie selbstständig entscheiden, ob er den Vertrag abschließen wird oder nicht.
  9. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN
    1. Die Agentur stellt die Arbeitsvermittlungs- und Personalauswahlleistungen in Einklang mit dem abgeschlossenen Vertrag über Personalsuche und Personalauswahl dem Arbeitgeber in Rechnung.
    2. Gemäß dem Arbeitsmarktgesetz wird die Agentur ihre Leistungen Arbeitsuchenden weder in Rechnung stellen, noch darf sie von ihnen eine Belohnung für die erbrachte Vermittlung annehmen.
    3. Die Arbeitsuchenden tragen die Kosten für ihre Anreise zu den Gesprächen oder Prüfungen, es sei denn, vorab wurde etwas anderes vereinbart.
    4. Die Arbeitsuchenden/Kandidaten tragen die Kosten für ihre Teilnahme an Vermittlungsverfahren und somit unter anderem auch folgende Kosten: Reisekosten, Beglaubigungs- und Übersetzungskosten, Anreise zu Interviews, Gesprächen oder Prüfungen, eventuell entgangene Tagegelder u.Ä., es sei denn, vorab wurde etwas anderes vereinbart.
  10. DATENSCHUTZ
    1. Die Agentur verarbeitet folgende personenbezogene Daten der Arbeitsuchenden:
    2. 10.1.1. Vor- und Nachname;
      10.1.2. Geburtstag- und Ort;
      10.1.3. Geschlecht;
      10.1.4. Adresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes;
      10.1.5. Staatsangehörigkeit
      10.1.6. persönliche Identifikationsnummer und/oder sonstige Kennnummer im Herkunftsland;
      10.1.7. Reiseausweisnummer und Ausstellungsland (für ausländische Arbeitsuchende) sowie Gültigkeitsfrist des Reiseausweises;
      10.1.8. Beruf;
      10.1.9. Ausbildungsgrad;
      10.1.10. besonderes Wissen und Fähigkeiten;
      10.1.11. Wunschberuf;
      10.1.12. Besitz und Gültigkeitsdauer eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis;
      10.1.13. Besitz und Gültigkeitsdauer eines Einreisvisums für Kroatien;
      10.1.14. Besitz und Gültigkeitsdauer einer Arbeitserlaubnis;
      10.1.15. Bürgerkennnummer (JMBG);
      10.1.16. Angaben über den allgemeinen Gesundheitszustand/Fähigkeiten, Invaliditätsgrad
      10.1.17. Bescheinigung, dass kein Strafverfahren anhängig ist;
      10.1.18. IBAN des Bankkontos;
      10.1.19. Telefonnummer, E-Mail-Adresse
      10.1.20. Gehaltsvorstellung;
      10.1.21. Berufserfahrung;
      10.1.22. Arbeitsbewertung;
      10.1.23. Empfehlungen;
      10.1.24. mit den Vorschriften über arbeitsbedingte Verzeichnisse vorgesehene personenbezogene Daten;
      10.1.25. Daten über die Schulausbildung und bestimmtes Spezialwissen;
      10.1.26. Informationen über mit früheren Arbeitgebern vereinbarte Wettbewerbsverbote.

    3. Die Agentur erhebt personenbezogene und sonstige Daten der Arbeitsuchenden (im Weiteren: Betroffener), verarbeitet sie und führt über sie ein Verzeichnis. Die Angaben nach Artikel 9.1 dieser Allgemeinen Bedingungen verarbeitet die Agentur zwecks Durchführung des Arbeitsvermittlungsverfahrens, wobei diese Verarbeitung der Erfüllung des mit dem Betroffenen abgeschlossenen Vertrags und/oder dazu dient, Handlungen auf Aufforderung des Betroffenen vor Abschluss des Vertrags vorzunehmen.
    4. Mit der Zustellung personenbezogener Daten im Wege des online-Formulars oder schriftlicher Fragenbögen bestätigt der Arbeitsuchende, dass im bekannt ist, dass die Agentur auch ein berechtigtes Interesse an der Nutzung seiner personenbezogenen Daten in Selektions- und Auswahlverfahren für Arbeitnehmerkandidaten hat und seine personenbezogenen Daten an interessierte Arbeitgeber weitergeleitet werden, alles in Einklang mit dem Arbeitsmarktgesetz, den Bestimmungen des Durchführungsgesetzes zur Datenschutz-Grundverordnung (im Weiteren: GDPR) und sonstigen maßgebenden Vorschriften. Die Agentur hat alle Beschlüsse zur Abstimmung mit den GDPR-Bestimmungen gefasst und schult ihre Mitarbeiter unentwegt über die Wichtigkeit personenbezogener Daten.
    5. Unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen haben Arbeitsuchende Anspruch auf Berichtigung falscher Daten sowie auf Löschung personenbezogener Daten, ferner auf Einschränkung ihrer Verarbeitung oder Weiterleitung. Den Arbeitsuchenden steht im Wege der elektronischen Post an: [email protected] auch ein Auskunftsrecht sowie das Recht zu, die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten zu beantragten.
    6. Die Nichterteilung personenbezogener Daten, Erteilung falscher personenbezogener Daten oder das Verschweigen bestimmter personenbezogener Daten kann zur Folge haben, dass dem Arbeitsuchenden bestimmte Vorteile oder mit den angeforderten Daten vorgesehene und verbundene Möglichkeiten verwehrt bleiben.
    7. Die Agentur wird 180 Tage ab Erhalt der Daten, alle Daten des Arbeitsuchenden löschen. Während dieser Frist ist der Arbeitsuchende nicht berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen, zumal die Agentur gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem zuständigen Ministerium entsprechende Berichte vorzulegen.
    8. Die Agentur kann nur Arbeitgebern Einsicht in die Vermittlungsunterlagen gewähren; Arbeitsuchenden wird nur Einsicht in den sich auf sie beziehenden Teil der Unterlagen gewährt.
  11. KORRESPONDENZ UND HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN
    1. Die Agentur wird mit den Arbeitsuchenden mündlich, persönlich in der Geschäftsstelle, auf elektronischem Wege sowie im Wege aller verfügbaren Telekommunikationsmittel kommunizieren.
    2. Die Agentur wird die Arbeitsuchenden schriftlich, im Wege der vereinbarten Kommunikationsmittel, über den Ausgang der durchgeführten Arbeitsvermittlungsverfahren benachrichtigen.
    3. Die Arbeitsuchenden stimmen zu, dass sie die Agentur über alle wesentlichen Umstände der Beschäftigung, insbesondere über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie über sonstige wesentliche Elemente der Rechtmäßigkeit der Arbeit und der Arbeitsbedingungen sowie der Lebens- und Arbeitsbedingungen informieren darf.
    4. Die Agentur haftet dabei nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass sich die Erwartungen der Arbeitsuchenden von den tatsächlichen Umständen aus dem vorstehenden Punkt 11.3 dieser Allgemeinen Bedingungen unterscheiden. Ebenso wenig haftet die Agentur für allfällige Schäden, die dem Arbeitsuchenden daraus entstehen können, dass der Arbeitsuchende eine Information über wesentliche Elemente der Lebens- und Arbeitsbedingungen falsch verstanden hat.

Dies sind die aktuell geltenden Allgemeinen Bedingungen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber, die ab dem 02. Januar 2022 Anwendung finden und auf dem Mitteilungsbrett des Unternehmens veröffentlich wurden und zugänglich sind.